Investorenrecht

Wir beraten Investoren und Kapitalanleger sowohl im Vorfeld von Beteiligungen und Investitionen als auch bei der von Ansprüchen.

 

Beratungs­schwerpunkte:

  • Prüfung von Investitions- und Beteiligungskonzepten im Vorfeld einer Beteiligung
  • Haftung für fehlerhafte oder unterlassene Prospektangaben
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung
  • Einschaltung von Aufsichtsbehörden (BaFin)
  • Sicherung von Vermögenswerten bei Kapitalanlagebetrug

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