CORPORATE FORENSIK UND KONFLIKTBERATUNG

Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich bildet die Ermittlung und gutachterliche Prüfung von komplexen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten sowie die Konfliktberatung im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Corporate Litigation) im privaten und kapitalmarktorientierten Gesellschaftsrecht.

Dies umfasst u.a.:

DURCHFÜHRUNG VON SONDERPRÜFUNGEN

Zur Aufklärung und Prüfung bestimmter Sachverhalte bei der Gründung oder der Geschäftsführung (Vorstand, Aufsichtsrat), namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft die Bestellung eines Sonderprüfers (§§ 142 ff. AktG) beschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind. Aufgrund unserer ausgewiesenen Expertise und langjährigen Erfahrungen sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch im juristischen Bereich erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Übernahme des Amtes eines Sonderprüfers gemäß § 143 AktG.

Darüber hinaus übernehmen wir auch die Durchführung von Sonderprüfungen bei GmbHs, die von der Gesellschafterversammlung beauftragt werden (§ 46 Nr. 6 GmbHG).

GELTENDMACHUNG VON ERSATZANSPRÜCHEN ALS BESONDERER VERTRETER

Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus Sachverhalten im Rahmen der Gründung bzw. Nachgründung einer Aktiengesellschaft sowie aus Sachverhalten der Geschäftsführung gegen Organmitglie­der ist grundsätzlich Sache von Vorstand und Aufsichtsrat. Um jedoch zu verhindern, dass sich die Verwal­tungsorgane ggf. unterei­nander decken und die Ersatzansprüche nicht geltend machen, sieht das Aktiengesetz in § 147 AktG die Möglichkeit vor, be­stimmte Ersatzansprüche durch einen sogenannten Besonderen Vertreter verfolgen und durchset­zen zu lassen.

Der Besondere Vertreter wird somit durch die Hauptversammlung bestellt, um anstelle von Vorstand oder Aufsichtsrat Ersatzansprüche der Gesellschaft zu verfolgen und geltend zu machen. Aufgrund unserer ausgewiesenen Expertise und langjährigen Erfahrungen sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch im juristischen Bereich übernehmen wir das Amt des Besonderen Vertreters einer Aktiengesellschaft gem. § 147 AktG.

ERSTELLUNG VON RECHTSGUTACHTEN

Wir erstellen Gutachten zu allen Arten von komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst u.a. neben der gutachterlichen Beratung von Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) im Vorfeld von Entscheidungen insbesondere auch die gutachterliche Bewertung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

KONFLIKTBERATUNG

Wir vertreten Gesellschafter, Gesellschaften und Organe bei Gesellschaftsauseinandersetzungen sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften.

Dabei begleiten und beraten wir unsere Mandanten bei sämtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten und Behörden, wie auch vor privaten Schiedsgerichten. Dies umfasst u.a. die Vertretung bei gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Beschlussfassungen sowie die gerichtliche Vertretung im Rahmen von Spruchverfahren nach UmwG und AktG.