Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Unternehmen (als Arbeitgeber) als auch Einzelpersonen (Arbeitnehmende) – einschließlich Organen von Gesellschaften in deren Dienstverträgen. Wir verbinden juristische Tiefe mit praktischer Umsetzbarkeit, um Ihre Interessen im Arbeitsverhältnis und bei betrieblichen Veränderungsprozessen effektiv und sicher zu wahren.
Unsere Leistungen
im Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
Wir gestalten, prüfen und verhandeln Arbeitsverträge – befristet oder unbefristet, für Angestellte, Führungskräfte oder Geschäftsführer. Auch bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Änderungskündigungen stehen wir an Ihrer Seite. Wir setzen Ansprüche auf Lohn, Urlaub oder Zeugnisse durch und beraten zu Themen wie Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Teilzeit oder Befristung.
In Fällen von Diskriminierung, Mobbing oder Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Darüber hinaus gestalten wir Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitsvereinbarungen und prüfen arbeitsrechtliche Datenschutzfragen im Umgang mit Mitarbeiterdaten.
Kollektivarbeitsrecht
Wir unterstützen Arbeitgeber und Betriebsräte bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen oder Betriebsübergängen. Dazu zählen die Gestaltung von Interessenausgleichen und Sozialplänen ebenso wie die Entwicklung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Auch bei Mitbestimmungsfragen, Einigungsstellenverfahren und tarifvertraglichen Regelungen stehen wir beratend und verhandlungsstark zur Seite. Wir begleiten Tarifverhandlungen, prüfen Tarifbindungen und vertreten Sie bei arbeitskampfrelevanten Maßnahmen wie Streiks oder Aussperrungen.
Prozessführung
Spezialthemen im Arbeitsrecht
Wir beraten zur Arbeitnehmerüberlassung, im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und zu Compliance-Themen im Unternehmen. Auch bei internationalen Mitarbeitereinsätzen oder Entsendungen stehen wir mit rechtlicher Expertise zur Verfügung. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung – von der rechtssicheren Ausgestaltung bis zur Prüfung bestehender Modelle.
Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen
Gründer & Start-ups
Mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Beteiligungsgesellschaften
Das zeichnet uns aus
Fachkundige Beratung
Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.
Pragmatische Lösungen
Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.
Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.
Professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Lösungen. Genau die rechtliche Unterstützung, die wir als Unternehmen brauchen.
Leitung Recht & Personal, Familienunternehmen
Häufig gestellte Fragen
im Arbeitsrecht
1
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Das Bankvertragsrecht unterliegt einer dynamischen Rechtsprechung. KRAMMER JAHN prüft als Rechtsanwalt für Bankrecht regelmäßig Standardverträge und AGB, etwa für Kredit, Kontoführung oder Anlageberatung. Ziel ist es, Risiken von Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und unwirksame Klauseln zu vermeiden. Eine fortlaufende Aktualisierung erhöht die Rechtssicherheit und minimiert Haftungsrisiken.
2
Muss mein Arbeitgeber mich vor einer Kündigung abmahnen?
Bei verhaltensbedingter Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Verhaltensänderung erhält. Ausnahmen bestehen bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder offensichtlicher Erfolglosigkeit. Bei betriebsbedingter Kündigung entfällt die Abmahnung. KRAMMER JAHN unterstützt Sie bei der Beurteilung, ob eine Kündigung rechtmäßig ist und begleitet bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
3
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs Tage Woche, entsprechend 20 Tagen bei einer Fünf Tage Woche. Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, zuvor besteht ein anteiliger Anspruch. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur ausnahmsweise möglich. Der Urlaub verfällt, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub hingewiesen hat. KRAMMER JAHN berät Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
4
Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß formuliert werden. Auf Wunsch kann ein Zwischenzeugnis erstellt werden. KRAMMER JAHN prüft und erstellt rechtssichere Zeugnisse und unterstützt bei der Formulierung klarer Inhalte.
5
Bin ich zur Leistung von Überstunden verpflichtet?
Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt ist. In Ausnahmefällen, etwa bei dringendem betrieblichem Bedarf, können Überstunden verlangt werden. Diese sind in der Regel zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. KRAMMER JAHN berät Sie bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unser Beauftragungsprozess
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns bequem per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular – schnell, unverbindlich und diskret. Schon im ersten Gespräch hören wir aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und erfassen die wichtigsten Eckdaten.
Einschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie zeitnah einen Termin, persönlich in der Kanzlei oder per Videokonferenz. Sie erfahren vorab, welche Unterlagen für unsere Einschätzung noch notwendig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.
Mandatserteilung
Entscheiden Sie sich für uns, halten wir alles transparent fest: Mandatsumfang, Vergütung und Kommunikationswege. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben die Mandatsvereinbarung – auf Wunsch bequem digital oder vor Ort. Ab diesem Moment kümmern wir uns engagiert und zielorientiert um die Durchsetzung Ihrer Interessen.

