Gesellschaftsrecht

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst die gesamte Palette des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Wir bieten unseren Mandanten individuelle fachübergreifende Lösungen von der eigentümergeführten Gesellschaft bis hin zur Aktiengesellschaft mit mehreren Aktionären.

Ihre Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht

Für Fragen rund um Gesellschaftsrecht stehen Ihnen unsere zuständigen Rechtsanwälte zur Verfügung.

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Dr. Alfred Krammer

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Jochen Jahn

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Stefan Behrendt

Unsere Leistungen
im Gesellschaftsrecht


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Gründung & Rechtsformwahl

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Dr. Alfred Krammer

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Jochen Jahn

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Stefan Behrendt

Zu Beginn beraten wir Sie fundiert hinsichtlich der idealen Rechtsform – ob GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG oder AG. Wir erstellen alle notwendigen Gründungsdokumente wie Gesellschaftsverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen. Insbesondere im medizinischen Sektor gestalten wir Kooperationen, Gemeinschaftspraxen oder MVZ-Strukturen unter Berücksichtigung berufs- und vertragsrechtlicher Vorgaben. Auch in notariellen Belangen vertreten wir Sie fachkundig.


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Gesellschaftsverträge & Satzungen

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Stefan Behrendt

Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Gesellschaftsverträge und Satzungen und passen sie an veränderte rechtliche Anforderungen an. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Regelungen zu Geschäftsführung, Haftung, interner Organisation, Anteilsübertragungen sowie Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern.


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Gesellschafterberatung & Konfliktmanagement

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Jochen Jahn

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Stefan Behrendt

In Gesellschafterversammlungen und Entscheidungsprozessen stehen wir Ihnen beratend und vertretend zur Seite. Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern bieten wir meditative Begleitung und Entwicklung präventiver Strategien. Compliance-Strukturen und Konfliktvermeidungsmechanismen ergänzen unser Angebot.


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Geschäftsführung & Organe

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Stefan Behrendt

Wir beraten zu Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten. Dabei gehört auch die Gestaltung von Geschäftsführer-Verträgen mit Haftungsbegrenzungsklauseln zu unserem Leistungsspektrum – ebenso wie die rechtliche Begleitung bei Managementwechsel, Abberufung oder Berufung neuer Führungspersonen.


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Haftung & Compliance

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Stefan Behrendt

Haftungsfragen innerhalb der Gesellschaft sowie gegenüber Dritten (“Managerhaftung”) sind oft komplex. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Risikomanagement- und Haftungspräventionsstrategien und beraten beim Aufbau von Compliance-Mechanismen.


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Unternehmensnachfolge & -übergabe

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Stefan Behrendt

Bei Familienunternehmen und im Gesundheitswesen erarbeiten wir tragfähige Nachfolgekonzepte. Ob Übertragungen unter Lebenden (inter vivos) oder durch testamentarische Regelung – wir begleiten Sie steuerlich und gesellschaftsrechtlich sicher durch den gesamten Prozess.


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M&A, Beteiligungen & Beteiligungsverkäufe

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Stefan Behrendt

Im Rahmen von Unternehmenskäufen oder -verkäufen führen wir sorgfältige rechtliche Due Diligence-Prüfungen durch und gestalten Share- und Asset-Deals, Joint-Venture-Verträge oder Beteiligungsverträge – stets mit Blick auf Chancen, Risiken und optimale Vertragsstrukturen.


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Umstrukturierung & Restrukturierung

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Stefan Behrendt

Ob Fusion, Spaltung oder Rechtsformwechsel – wir begleiten Sie umfassend bei gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen. Auch bei der Strukturierung von Holdingmodellen oder Tochtergesellschaften sowie bei Sanierungsmaß­nahmen stehen wir als zuverlässiger Partner zur Verfügung.


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Kapitalmaßnahmen & Finanzierung

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Stefan Behrendt

Wir beraten Sie bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, der Ausgabe neuer Geschäftsanteile sowie Eigenkapitalersatzlösungen. Ebenso prüfen und verhandeln wir Finanzierungsverträge (Darlehen, mezzanine Instrumente) und begleiten Sie bei Beteiligungen externer Investoren.


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Gesellschaftsrechtliche Streit­igkeiten

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Stefan Behrendt

Wenn Konflikte eskalieren, vertreten wir Sie kompetent vor Gerichten oder Schiedsgerichten. Ob Anfechtungsklagen gegen Gesellschaftsbeschlüsse oder Streit über Abberufung oder Haftung von Organen – wir setzen Ihre Interessen durch.


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Laufende Betreuung & Corporate Housekeeping

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Wir übernehmen die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen (ordentlich und außerordentlich), die Erstellung und Prüfung gesellschaftsinterner Protokolle, Beschlüsse und Unterlagen. Zudem pflegen wir Ihre gesellschaftsrechtlichen Akten und begleiten Registereintragungen.


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Besondere Beratung im Gesundheitswesen / für Arztpraxen

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Stefan Behrendt

Für Arztpraxen gestalten wir spezielle Vertragslösungen bei Aufnahme neuer Ärzte, bei Praxisübertragungen oder bei der Gründung und Integration in MVZ-Strukturen. Dabei berücksichtigen wir berufs-, vertrags- und standesrechtliche Vorgaben sowie kassenärztliche Regelungen.


Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen

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Gründer & Start-ups

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Mittelständische Unternehmen

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Familien­unternehmen

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Gesellschafter & Geschäftsführer

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Beteiligungs­gesellschaften

Das zeichnet uns aus

Fachkundige Beratung

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Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.

Persönliche Betreuung

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Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.

Pragmatische Lösungen

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Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.

Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.

Sehr viel Erfahrung in allen Themen, die in einem Unternehmen anfallen. Stets mit guten, praxisnahen Lösungen für die angefragten Aufgaben. Für mich daher eine klare Empfehlung!

Bewertung von M. S. bei anwalt.de

anfuehrungszeichen

Häufig gestellte Fragen
im Gesellschaftsrecht


Welche Rechtsform sollte ich für mein Unternehmen wählen?

Die Wahl der passenden Rechtsform sollte immer individuell erfolgen. KRAMMER JAHN als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht analysiert Ihre Ziele, die gewünschte Haftungsstruktur, den Kapitalbedarf und steuerliche Auswirkungen. Eine GmbH bietet Haftungsbeschränkung ab 25.000 Euro Stammkapital, eine UG bereits ab einem Euro. Einzelunternehmen und GbR führen dagegen zur persönlichen Haftung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung durch KRAMMER JAHN unterstützt Sie dabei, die für Ihre Unternehmensstrategie optimale Rechtsform zu wählen.


Wie haften Gesellschafter im Gesellschaftsrecht?

Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht erklärt KRAMMER JAHN, dass Gesellschafter bei Personengesellschaften in der Regel unbeschränkt und persönlich haften. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung kann dennoch entstehen, etwa bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern. KRAMMER JAHN unterstützt Sie dabei, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und durch klare Strukturen zu minimieren.


Was ist ein Gesellschaftsvertrag und warum ist dieser so wichtig?

Der Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament jeder unternehmerischen Zusammenarbeit. KRAMMER JAHN als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht gestaltet Verträge so, dass zentrale Punkte wie Stimmverteilung, Gewinnbeteiligung, Vorkaufsrechte und Nachfolge sauber geregelt sind. Mit einer individuellen Vertragsgestaltung schafft KRAMMER JAHN langfristige Rechtssicherheit und stärkt die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens.


Wie können Gesellschafterstreitigkeiten gelöst werden?

Konflikte zwischen Gesellschaftern sollten möglichst früh entschärft werden. KRAMMER JAHN als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht empfiehlt Mediation oder Verhandlungen auf Basis des Gesellschaftsvertrags. Enthält dieser Schlichtungs- oder Schiedsklauseln, sind diese zuerst zu prüfen. Erst wenn keine Einigung erzielt werden kann, begleitet KRAMMER JAHN Sie bei der Prüfung gerichtlicher Maßnahmen.


Ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen formfrei möglich?

Die Übertragung oder Verpfändung von GmbH Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden gemäß Paragraph 15 Absatz 3 GmbHG. Ohne notarielle Beurkundung ist eine Vereinbarung unwirksam. KRAMMER JAHN als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sorgt für rechtssichere Umsetzung aller Vorgänge und berücksichtigt dabei Handelsregisteranforderungen sowie mögliche steuerliche Auswirkungen. So bleibt die Transaktion sowohl rechtskonform als auch strategisch sinnvoll.


Unser Beauftragungs­prozess

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