Bank- & Kapitalmarktrecht
Im Bereich Bankrecht setzen wir uns als Partner für Verbraucher, Unternehmen und Kapitalnehmer ein – insbesondere bei Problemen rund um Kredite, Zahlungsverkehr, Anlagen und Sicherheiten. Im Kapitalmarktrecht beraten wir Gesellschaften und Emittenten bei Kapitalmaßnahmen, Börsengängen, Anleihen und bei allen Fragen der Kapitalmarktkommunikation – mit Blick auf rechtliche Fallstricke und Haftungsrisiken.
Unsere Leistungen
im Bank- & Kapitalmarktrecht
Kreditvertragsrecht
Wir prüfen und verhandeln für Sie Darlehensverträge – seien es Konsumentenkredite oder Immobiliendarlehen. Während der Laufzeit betreuen wir Sie bei Konflikten wie Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigung oder anderen Leistungsproblemen. Ebenso setzen wir Ihre Rechte durch, wenn der Widerruf von Kreditverträgen fehlerhaft war.
Zahlungsverkehrsrecht
Bei unautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen – z. B. Lastschriftmissbrauch oder fehlgeleiteten Überweisungen – vertreten wir Sie konsequent. Außerdem beraten wir zu Fragen der Kontoführung, Bankgebühren und Abrechnungsstreitigkeiten.
Anlageberatung & Haftung
Wenn Banken oder Anlageberater ihre Pflichten verletzt haben, etwa durch mangelhafte Beratung oder falsche Dokumentation, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wir analysieren Beratungsunterlagen, prüfen Aufklärungspflichten und helfen, Rechte durchzusetzen.
Kreditsicherheiten
Bankgeheimnis & Datenschutz
Kapitalmaßnahmen
Unternehmensanleihen
Börsengänge (IPO) & Delisting
Übernahmerecht (M&A / Übernahmeangebote)
Wir beraten sowohl Zielgesellschaften als auch Bieter bei öffentlichen Übernahmeangeboten, bei Abwehrstrategien gegen feindliche Angebote oder bei der Umsetzung freundlicher Übernahmen. Im Fokus stehen gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Transaktionsstruktur.
Hauptversammlungen
Bei Hauptversammlungen mit kapitalmarktrelevanten Beschlüssen (z. B. Zustimmung zu Unternehmensverträgen, Kapitalmaßnahmen) übernehmen wir Vorbereitung, Durchführung und juristische Begleitung. Wir prüfen zudem Risiken von Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.
Kapitalmarktkommunikation & Haftungsprävention
Prospekterstellung & -prüfung (zivilrechtlich)
Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen
Gründer & Start-ups
Mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Beteiligungsgesellschaften
Das zeichnet uns aus
Fachkundige Beratung
Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.
Pragmatische Lösungen
Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.
Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.
Professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Lösungen. Genau die rechtliche Unterstützung, die wir als Unternehmen brauchen.
Leitung Recht & Personal, Familienunternehmen
Häufig gestellte Fragen
im Bank- & Kapitalmarktrecht
1
Was ist Bank- und Kapitalmarktrecht?
Der M&A Prozess beginnt mit der strategischen Zielsetzung, gefolgt von der Identifikation potenzieller Zielunternehmen. Danach erfolgen Ansprache, Due Diligence, Vertragsverhandlungen, Signing und Closing. Anschließend folgt die Integrationsphase. KRAMMER JAHN begleitet als Rechtsanwalt für M&A in allen Phasen und sorgt für eine rechtlich fundierte Steuerung des Prozesses.
2
Wer haftet für falsche Informationen bei einer Kapitalanlage?
Bei fehlerhafter Beratung haften in der Regel Banken oder Finanzberater gegenüber ihren Kunden. Werden im Wertpapierprospekt falsche oder unvollständige Angaben gemacht, kann sowohl das Unternehmen als auch das Management haftbar sein. KRAMMER JAHN analysiert als Rechtsanwalt für Bankrecht die Haftungsrisiken und unterstützt bei der rechtssicheren Gestaltung von Anlageprojekten.
3
Was müssen wir bei neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen beachten?
Regulatorische Änderungen sollten frühzeitig implementiert werden, um Risiken zu vermeiden. KRAMMER JAHN begleitet Sie als Rechtsanwalt für Bankrecht bei der Umsetzung neuer Vorgaben der Aufsicht, bei internen Prozessanpassungen, Dokumentation und Prüfung bestehender Vertragsstrukturen. Eine professionelle Compliance Strategie unterstützt langfristig die Rechtssicherheit.
4
Was macht einen Finanzierungs- oder Anlagevertrag rechtssicher?
Ein rechtssicherer Vertrag muss vollständig, transparent und klar verständlich sein. Risiken dürfen nicht verschleiert werden. Unangemessene oder überraschende Klauseln sind in AGB meist unwirksam. KRAMMER JAHN sorgt als Rechtsanwalt für Bankrecht für rechtssichere Vertragsgestaltung, die Verbraucher schützt und Geschäftspartnern eine verlässliche Basis bietet.
5
Wie können wir als Bank unsere Verträge rechtssicher gestalten?
Das Bankvertragsrecht unterliegt einer dynamischen Rechtsprechung. KRAMMER JAHN prüft als Rechtsanwalt für Bankrecht regelmäßig Standardverträge und AGB, etwa für Kredit, Kontoführung oder Anlageberatung. Ziel ist es, Risiken von Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und unwirksame Klauseln zu vermeiden. Eine fortlaufende Aktualisierung erhöht die Rechtssicherheit und minimiert Haftungsrisiken.
Unser Beauftragungsprozess
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns bequem per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular – schnell, unverbindlich und diskret. Schon im ersten Gespräch hören wir aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und erfassen die wichtigsten Eckdaten.
Einschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie zeitnah einen Termin, persönlich in der Kanzlei oder per Videokonferenz. Sie erfahren vorab, welche Unterlagen für unsere Einschätzung noch notwendig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.
Mandatserteilung
Entscheiden Sie sich für uns, halten wir alles transparent fest: Mandatsumfang, Vergütung und Kommunikationswege. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben die Mandatsvereinbarung – auf Wunsch bequem digital oder vor Ort. Ab diesem Moment kümmern wir uns engagiert und zielorientiert um die Durchsetzung Ihrer Interessen.

