Erbrecht
Das Erbrecht betrifft jeden – sei es bei der Gestaltung des Nachlasses, der Wahrung eigener Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen. Wir beraten Sie umfassend bei der Nachlassplanung, der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Unsere Leistungen
im Erbrecht
Nachlassplanung & Testamentsgestaltung
Wir entwerfen rechtssichere Testamente – ob Einzel-, gemeinschaftlich oder Berliner Testament – und entwickeln Lösungen, die Ihre individuellen Wünsche umsetzen. Auch Erbverträge, Schenkungen zu Lebzeiten und Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge gestalten wir klar und rechtlich belastbar.
Pflichtteil & Erbengemeinschaften
Wir beraten bei der Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. In Erbengemeinschaften übernehmen wir die rechtliche Begleitung von Auseinandersetzungen und sorgen für faire und rechtssichere Lösungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Rolle des Testamentsvollstreckers oder beraten Sie bei der Ausübung dieses Amtes.
Internationale & komplexe Nachlassfälle
Gerade in grenzüberschreitenden Fällen – etwa bei Immobilienbesitz im Ausland – beraten wir zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts und zur Absicherung deutscher Erbfolgen. Zudem unterstützen wir bei der steuerlichen Gestaltung, um Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastungen zu reduzieren.
Vorsorge & Vermögensschutz
Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen
Gründer & Start-ups
Mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Beteiligungsgesellschaften
Das zeichnet uns aus
Fachkundige Beratung
Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.
Pragmatische Lösungen
Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.
Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.
Professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Lösungen. Genau die rechtliche Unterstützung, die wir als Unternehmen brauchen.
Leitung Recht & Personal, Familienunternehmen
Häufig gestellte Fragen
im Erbrecht
1
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Ein Erbe tritt als vollständiger Rechtsnachfolger in die Position des Verstorbenen ein und haftet damit auch für dessen Schulden. Ein Vermächtnis betrifft ausschließlich die Zuwendung einzelner Gegenstände oder Geldbeträge ohne Haftung für den gesamten Nachlass. Der Vermächtnisnehmer hat somit Anspruch auf eine bestimmte Leistung, nicht auf das gesamte Erbe. KRAMMER JAHN unterstützt als Rechtsanwalt für Erbrecht bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und der Vermeidung von Haftungsrisiken.
2
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach der Rangfolge der Verwandtschaft. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sind ebenfalls gesetzlich bedacht, wobei der genaue Anteil unter anderem vom Güterstand abhängt. KRAMMER JAHN berät Sie bei der Gestaltung individueller Nachfolgeregelungen.
3
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil garantiert nahen Angehörigen einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn diese durch Testament ausgeschlossen wurden. Anspruchsberechtigt sind typischerweise Abkömmlinge, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. KRAMMER JAHN unterstützt bei der Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
4
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Die Frist zur Ausschlagung eines Erbes beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. KRAMMER JAHN berät Sie bei der rechtssicheren Fristenwahrung und unterstützt bei allen erforderlichen Schritten.
5
Wie verfasse ich ein gültiges Testament?
Ein Testament kann entweder notariell beurkundet oder eigenhändig verfasst werden. Für ein handschriftliches Testament ist erforderlich, dass es vollständig persönlich geschrieben und unterschrieben wird. Die Angabe von Ort und Datum ist dringend zu empfehlen, um eine klare zeitliche Zuordnung zu ermöglichen. KRAMMER JAHN begleitet Sie bei der rechtssicheren Testamentserstellung.
Unser Beauftragungsprozess
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns bequem per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular – schnell, unverbindlich und diskret. Schon im ersten Gespräch hören wir aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und erfassen die wichtigsten Eckdaten.
Einschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie zeitnah einen Termin, persönlich in der Kanzlei oder per Videokonferenz. Sie erfahren vorab, welche Unterlagen für unsere Einschätzung noch notwendig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.
Mandatserteilung
Entscheiden Sie sich für uns, halten wir alles transparent fest: Mandatsumfang, Vergütung und Kommunikationswege. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben die Mandatsvereinbarung – auf Wunsch bequem digital oder vor Ort. Ab diesem Moment kümmern wir uns engagiert und zielorientiert um die Durchsetzung Ihrer Interessen.

