M&A
Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen oder einzelne Unternehmensbereiche zu veräußern – oder ein fremdes Unternehmen zu erwerben und in Ihre bestehende Struktur zu integrieren? Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite, idealerweise in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und entwickeln für Sie rechtlich sowie wirtschaftlich tragfähige Gestaltungsmodelle (z. B. Share Deal, Asset Deal, Fusion).
Unsere Leistungen
im Unternehmenskauf & –verkauf (M&A)
Transaktionsvorbereitung & Strukturierung
Bereits im Vorfeld einer Transaktion beraten wir Sie strategisch – sei es beim Kauf oder Verkauf. Unsere Leistungen umfassen die Suche nach geeigneten Käufer- oder Zielunternehmen (Targets), die Erstellung professioneller Verkaufsunterlagen (wie Teaser und Informationsmemoranda) sowie die maßgeschneiderte Strukturierung der Transaktion (Asset Deal, Share Deal, Verschmelzung, Joint Venture). Dabei ist die steueroptimierte Gestaltung stets Bestandteil unserer Überlegungen. Auch die Einrichtung und Verwaltung von Datenräumen zur strukturierten Dokumentation fällt in unseren Kompetenzbereich. Zudem bereiten wir Sie mit einer Verkäufer-Due-Diligence vor und decken frühzeitig Schwachstellen auf.
Due Diligence
Wir führen eine rechtliche Due Diligence durch – d. h. wir prüfen Verträge, Genehmigungen, Gesellschaftsunterlagen und weitere relevante Aspekte. Darüber hinaus koordinieren wir die Financial, Tax und Commercial Due Diligence-Teams, um Risiken und Chancen ganzheitlich zu identifizieren. So decken wir Deal Breaker und kritische Risikobereiche auf und erstellen für Sie fundierte Due Diligence-Berichte.
Vertragsgestaltung & Verhandlung
Basierend auf den Erkenntnissen aus der Due Diligence entwerfen und verhandeln wir Absichtserklärungen (wie Letter of Intent oder Term Sheet) und führen zu tragfähigen Unternehmenskaufverträgen (z. B. SPA, APA). Darüber hinaus formulieren wir Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders’ Agreements) sowie alle sonstigen transaktionsbegleitenden Verträge wie Darlehens- oder Dienstleistungsverträge. Garantien, Freistellungen und Haftungsregelungen sind dabei zentrale Themen – wir sorgen für eine ausgewogene und zukunftssichere Ausgestaltung.
Transaktionsdurchführung & Closing
Wir steuern den gesamten Prozess bis zum Closing: von der Einholung notwendiger Genehmigungen (etwa kartellrechtlicher Natur) über die Finalisierung der Vertragsbedingungen bis zur Begleitung des rechtlichen Vollzugs. Dabei überwachen wir die Einhaltung der Closing-Bedingungen und koordinieren die letzten Schritte für einen reibungslosen Vollzug der Transaktion.
Post-Merger-Integration (PMI)
Nach dem Erwerb ist eine erfolgreiche Integration entscheidend. Wir begleiten Sie bei der Anpassung von Verträgen, der Harmonisierung gesellschaftsrechtlicher Strukturen und rechtlicher Prozessen und unterstützen Sie beim Zusammenspiel der Geschäftsprozesse aus rechtlicher Sicht.
Besondere M&A-Szenarien
Auch in speziellen Fällen stehen wir Ihnen zur Seite – etwa beim Kauf oder Verkauf aus der Krise (Distressed M&A), bei öffentlichen Übernahmen oder bei Management-Buy-outs (MBO) / Management-Buy-ins (MBI). Ebenso verfügen wir über Expertise im Private-Equity-Umfeld und bei Carve-outs, also der Ausgliederung von Unternehmensteilen.
Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen
Gründer & Start-ups
Mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Beteiligungsgesellschaften
Das zeichnet uns aus
Fachkundige Beratung
Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.
Pragmatische Lösungen
Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.
Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.
Professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Lösungen. Genau die rechtliche Unterstützung, die wir als Unternehmen brauchen.
Leitung Recht & Personal, Familienunternehmen
Häufig gestellte Fragen
im M&A
1
Was bedeutet M&A?
M&A steht für Mergers and Acquisitions und umfasst alle rechtlichen und wirtschaftlichen Prozesse rund um den Kauf, Verkauf oder die Verschmelzung von Unternehmen oder Unternehmensteilen. KRAMMER JAHN begleitet Unternehmen als Rechtsanwalt bei der strategischen Ausgestaltung, Vertragsgestaltung und rechtssicheren Umsetzung solcher Transaktionen. Eine frühzeitige juristische Begleitung minimiert Risiken und erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit.
2
Warum führen Unternehmen M&A-Transaktionen durch?
Unternehmen nutzen M&A, um Marktanteile zu erweitern, neue Regionen zu erschließen, Technologien zu erwerben oder Synergien zu erzielen. KRAMMER JAHN unterstützt als Rechtsanwalt für M&A dabei, rechtliche Risiken zu vermeiden und Transaktionen effizient umzusetzen. Eine fundierte juristische Bewertung hilft, wirtschaftliche Potenziale auszuschöpfen.
3
Was ist der Unterschied zwischen einer Fusion (Merger) und einer Akquisition?
Bei einer Akquisition übernimmt ein Unternehmen ein anderes und dieses verliert seine rechtliche Selbstständigkeit. Eine Fusion beschreibt den Zusammenschluss zweier Unternehmen zu einer neuen Einheit. In der Praxis verschwimmen die Grenzen oft. KRAMMER JAHN entwickelt als Rechtsanwalt für M&A die passende Struktur und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung. Eine klare juristische Planung trägt maßgeblich zum Erfolg bei.
4
Was versteht man unter Due Diligence?
Die Due Diligence ist die sorgfältige Analyse des Zielunternehmens im Vorfeld einer Transaktion. KRAMMER JAHN führt als Rechtsanwalt für M&A eine rechtliche Bewertung durch und stimmt diese mit wirtschaftlichen Experten ab. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren und Optimierungspotenziale sichtbar zu machen. Eine strukturierte Due Diligence reduziert Unsicherheiten im Prozess.
5
Was sind die typischen Phasen eines M&A-Prozesses?
Der M&A Prozess beginnt mit der strategischen Zielsetzung, gefolgt von der Identifikation potenzieller Zielunternehmen. Danach erfolgen Ansprache, Due Diligence, Vertragsverhandlungen, Signing und Closing. Anschließend folgt die Integrationsphase. KRAMMER JAHN begleitet als Rechtsanwalt für M&A in allen Phasen und sorgt für eine rechtlich fundierte Steuerung des Prozesses.
Unser Beauftragungsprozess
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns bequem per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular – schnell, unverbindlich und diskret. Schon im ersten Gespräch hören wir aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und erfassen die wichtigsten Eckdaten.
Einschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie zeitnah einen Termin, persönlich in der Kanzlei oder per Videokonferenz. Sie erfahren vorab, welche Unterlagen für unsere Einschätzung noch notwendig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.
Mandatserteilung
Entscheiden Sie sich für uns, halten wir alles transparent fest: Mandatsumfang, Vergütung und Kommunikationswege. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben die Mandatsvereinbarung – auf Wunsch bequem digital oder vor Ort. Ab diesem Moment kümmern wir uns engagiert und zielorientiert um die Durchsetzung Ihrer Interessen.

