Handels- & Vertragsrecht
Im Handels- und Vertragsrecht stehen wir Ihnen sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen als auch bei der Lösung daraus entstehender Streitigkeiten zur Seite. Wir verbinden juristische Präzision mit unternehmerischem Fokus, um Ihren wirtschaftlichen Spielraum bestmöglich zu schützen und durchzusetzen.
Unsere Leistungen
im Handels- und Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge aller Art – etwa Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Lizenz- und Rahmenverträge. Wir passen diese auf Ihre individuellen Bedürfnisse an und sorgen dafür, dass sie rechtlich belastbar sind. Zudem übernehmen wir die Gestaltung, Anpassung und rechtliche Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B- und B2C-Geschäfte. Bei Vertragsstörungen wie Leistungsverzug, Mängeln oder Schlechtleistung sind wir Ihr Ansprechpartner – wir helfen Ihnen, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren. Darüber hinaus beraten wir zu Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Widerruf von Verträgen und gestalten Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs). Auch im internationalen Vertragsrecht mit Rechtswahlklauseln begleiten wir Sie kompetent.
Handelsrecht (HGB)
Wir beraten hinsichtlich der Kaufmannseigenschaften und der besonderen Vorschriften im Handelsrecht. Im Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht gestalten und prüfen wir entsprechende Verträge und vertreten Sie bei Provisions- und Ausgleichsansprüchen. Wir unterstützen bei Kommissionsgeschäften, Transport- und Speditionsverträgen sowie Lager- und Logistikrecht. Die besonderen Regelungen für Untersuchungspflichten und Rügeobliegenheiten im Handelskauf kennen wir genau und setzen sie für Sie durch. Außerdem beraten wir zu Prokura- und Handlungsvollmachten und deren Gestaltung bzw. Widerruf.
Mietrecht (Wohn- und Gewerberaum)
Ob bei der Gestaltung, Prüfung oder Verhandlung von Mietverträgen – wir stehen Ihnen auch im Mietrecht zur Verfügung. Wir kümmern uns um Verträge für Wohn- und Gewerberäume und gestalten Klauseln zu Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Untervermietung. Bei Streitigkeiten wegen Mängeln, Mietminderung, Instandhaltungsansprüchen oder bei Kündigung (ordentlich oder ausserordentlich) vertreten wir Ihre Interessen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Auch in Bezug auf Nebenkostenabrechnungen oder Modernisierungsmaßnahmen beraten wir Sie umfassend.
Wettbewerbsrecht (UWG)
Wir prüfen Werbemaßnahmen und Marketingkampagnen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht. Dabei geht es um Themen wie irreführende oder vergleichende Werbung, Leistungsschutz, Schutz vor Nachahmung, Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Wir vertreten Sie bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten – etwa in einstweiligen Verfügungsverfahren oder Hauptsacheklagen – und beraten zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbung und Kommunikation.
Verbundene Rechtsbereiche & Spezialthemen
Wir decken auch angrenzende Bereiche ab, etwa E-Commerce-Recht (Online-Handel, Fernabsatzverträge, Informationspflichten), Produkthaftung, Vertriebsrecht (rechtliche Absicherung von Vertriebssystemen) und kartellrechtliche Aspekte in Verträgen – insbesondere bei Vertriebsbindungen.
Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen
Gründer & Start-ups
Mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Beteiligungsgesellschaften
Das zeichnet uns aus
Fachkundige Beratung
Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.
Pragmatische Lösungen
Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.
Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.
Eine sehr gute Kanzlei. Herr Loos hat in drei Tagen erreicht, wofür andere Monate gebraucht haben.
Bewertung von M. H. bei Google
Häufig gestellte Fragen
im Handels- & Vertragsrecht
1
Was macht einen Vertrag rechtlich bindend?
Ein Vertrag ist rechtlich bindend, sobald Angebot und Annahme inhaltlich übereinstimmen und die wesentlichen Vertragsbestandteile eindeutig definiert sind. Dazu gehören Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung. Auch mündliche Verträge können wirksam sein, jedoch bietet die Schriftform eine höhere Rechtssicherheit. KRAMMER JAHN begleitet Sie als Rechtsanwalt für Vertragsrecht bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge, um spätere Streitigkeiten frühzeitig zu vermeiden.
2
Wann werden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam?
AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wird und ausreichend Gelegenheit erhält, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Versteckte Hinweise oder nachträgliche Informationen sind nicht ausreichend. Zudem müssen Klauseln klar und verständlich formuliert sein. KRAMMER JAHN unterstützt Sie bei der rechtssicheren Einbindung und Prüfung Ihrer AGB.
3
Was umfasst das Handels- und Vertragsrecht?
Das Handels und Vertragsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Dazu gehören Vertragsgestaltung, AGB, Haftung, Liefer und Zahlungsbedingungen, Sicherheiten sowie die Durchsetzung von Ansprüchen. KRAMMER JAHN berät Sie umfassend als Rechtsanwalt für Vertragsrecht bei der Strukturierung rechtlicher Rahmenbedingungen.
4
Was ist der Unterschied zwischen Markenrecht und Urheberrecht?
Das Markenrecht schützt Kennzeichen wie Logos, Namen oder Slogans, die der Identifikation von Produkten oder Dienstleistungen dienen. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes wie Texte, Fotos, Musik oder Software und erfordert keine Registrierung. KRAMMER JAHN unterstützt Sie bei der rechtlichen Absicherung von Schutzrechten im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen.
5
Welche Werbeaussagen sind im Wettbewerb unzulässig?
Unzulässig sind insbesondere irreführende Aussagen über Produkteigenschaften, vergleichende Werbung ohne sachliche Grundlage oder unlautere Verkaufspraktiken gemäß UWG. Ziel ist ein fairer Wettbewerb und der Schutz von Marktteilnehmern. KRAMMER JAHN prüft als Rechtsanwalt für Vertragsrecht Werbeaussagen rechtlich und unterstützt bei der Vermeidung von Abmahnrisiken.
Unser Beauftragungsprozess
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns bequem per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular – schnell, unverbindlich und diskret. Schon im ersten Gespräch hören wir aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und erfassen die wichtigsten Eckdaten.
Einschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie zeitnah einen Termin, persönlich in der Kanzlei oder per Videokonferenz. Sie erfahren vorab, welche Unterlagen für unsere Einschätzung noch notwendig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.
Mandatserteilung
Entscheiden Sie sich für uns, halten wir alles transparent fest: Mandatsumfang, Vergütung und Kommunikationswege. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben die Mandatsvereinbarung – auf Wunsch bequem digital oder vor Ort. Ab diesem Moment kümmern wir uns engagiert und zielorientiert um die Durchsetzung Ihrer Interessen.

