Digitalrecht

Das Digitalrecht vereint das IT-Recht, das Datenschutzrecht und das Internetrecht – und gewinnt mit der fortschreitenden Digitalisierung für Unternehmen immer stärker an Bedeutung. Angesichts stetiger technologischer Weiterentwicklungen ist die Begleitung durch fachkundige Rechtsanwälte essentiell.

Ihre Ansprechpartner für Digitalrecht

Für Fragen rund um das Digitalrecht stehen Ihnen unsere zuständigen Rechtsanwälte zur Verfügung.

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Unsere Leistungen
im Digitalrecht


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Internetrecht

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Wir beraten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Online-Präsenz: von der Gestaltung und Haftung Ihres Internetauftritts, über Online-Shops bis hin zu domainrechtlichen Fragen oder Anliegen des Reputationsrechts. Auch bei Haftungsfragen im Internet stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite. 


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Künstliche Intelligenz & EU-AI-Regulierung

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Mit Blick auf den EU AI Act unterstützen wir Sie bereits in frühen Projektstadien bei der rechtssicheren Einführung von KI-Systemen. Wir beraten zu Regulatorik, Risikoeinschätzung, Datenrecht im Kontext von KI und Haftungsfragen. Schulungen und die Entwicklung maßgeschneiderter KI-Konzepte runden unser Angebot ab.


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Datenschutzrecht

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Der Datenschutz ist durch die DSGVO zentral für Unternehmen geworden. Wir entwickeln Datenschutzkonzepte, vertreten Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und beraten zu Betroffenenrechten. Zudem prüfen wir Datenschutzverstöße und übernehmen ggf. die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Schadensersatzansprüchen. 


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Urheber- und Medienrecht

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Im digitalen Umfeld unterstützen wir Sie bei der rechts­sicheren Lizenzierung und Vertragsgestaltung. Wir setzen Ihre Rechte im Urheberrecht durch oder wehren Ansprüche ab. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen bei Fragen des Persönlichkeitsschutzes, bei Gegendarstellungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüchen.


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Markenrecht

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Der Schutz und die rechtssichere Nutzung Ihrer Marke sind entscheidend für Ihre Marktposition. Wir assistieren Ihnen bei Markenrecherchen, Markenanmeldungen, Durchsetzung von Markenrechten und der Gestaltung von Lizenzverträgen.


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IT-Recht

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Das IT-Recht ist übergreifend: Es vereint Aspekte aus Urheber-, Marken-, Lizenz- und Wettbewerbsrecht. Wir betreuen Sie bei Hard- und Softwareverträgen, IT-Outsourcing, IT-Projekten oder der rechtskonformen Umsetzung von Online-Präsenzen. Zudem unterstützen wir Sie beim Aufbau von IT-Compliance-Strukturen.


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Social Media & Online-Kommunikation

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Jochen Jahn

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Thomas Loos

Soziale Netzwerke sind zentral für Ihre Kundenkommunikation – rechtlich aber oft heikel. Wir prüfen Impressumspflichten, Haftungsfragen für Äußerungen, Datenschutzerklärungen und Marketingkampagnen, um Risikofelder zu schließen und sichere Lösungen zu gewährleisten.


Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen

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Gründer & Start-ups

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Mittelständische Unternehmen

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Familien­unternehmen

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Gesellschafter & Geschäftsführer

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Beteiligungs­gesellschaften

Das zeichnet uns aus

Fachkundige Beratung

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Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.

Persönliche Betreuung

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Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.

Pragmatische Lösungen

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Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.

Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.

Professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Lösungen. Genau die rechtliche Unterstützung, die wir als Unternehmen brauchen.

Leitung Recht & Personal, Familienunternehmen

anfuehrungszeichen

Häufig gestellte Fragen
im Digitalrecht


Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die DSGVO stärkt die Rechte von Personen bezüglich ihrer personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen zu Transparenz bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. KRAMMER JAHN unterstützt als Rechtsanwalt für Digitalrecht bei der rechtssicheren Umsetzung von Datenschutzanforderungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.


Darf ich Bilder aus dem Internet für meine eigene Webseite verwenden?

Bilder aus dem Internet dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung genutzt werden, da sie urheberrechtlich geschützt sind. Für eine rechtssichere Verwendung ist entweder eine Lizenz oder die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers erforderlich. KRAMMER JAHN prüft als Rechtsanwalt für Digitalrecht Nutzungsrechte und unterstützt bei der Absicherung gegen Abmahnungen.


Eine generelle Haftung für verlinkte Inhalte besteht nicht. Sie kann jedoch eintreten, wenn die Rechtswidrigkeit einer Zielseite bekannt war oder der Link trotz offensichtlicher Risiken gesetzt wurde. Bei Zweifeln sollte auf eine Verlinkung verzichtet werden. KRAMMER JAHN berät Sie bei der rechtlichen Bewertung von Linksetzungen.


Darf ich KI-generierte Inhalte einfach kommerziell nutzen?

Die kommerzielle Nutzung von KI Inhalten ist nicht immer uneingeschränkt zulässig. Es kann sein, dass geschützte Werke als Trainingsbasis verwendet wurden. Daher sollten die Nutzungsbedingungen des KI Dienstes sowie mögliche Urheberrechtsrisiken geprüft werden. KRAMMER JAHN unterstützt als Rechtsanwalt für Digitalrecht bei der rechtlichen Bewertung von KI Projekten und digitalen Inhalten.


Wem gehören die Rechte an Inhalten, die Mitarbeitende erstellen?

Werden Inhalte im Rahmen arbeitsvertraglicher Pflichten erstellt, liegen die Nutzungsrechte in der Regel beim Arbeitgeber, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Bei kreativen Tätigkeiten sollten klare Vereinbarungen zu Umfang, Dauer und räumlicher Geltung getroffen werden. KRAMMER JAHN begleitet Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Regelungen und unterstützt bei der Absicherung von Projekten im digitalen Umfeld.


Unser Beauftragungs­prozess

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