Digitalrecht
Das Digitalrecht vereint das IT-Recht, das Datenschutzrecht und das Internetrecht – und gewinnt mit der fortschreitenden Digitalisierung für Unternehmen immer stärker an Bedeutung. Angesichts stetiger technologischer Weiterentwicklungen ist die Begleitung durch fachkundige Rechtsanwälte essentiell.
Unsere Leistungen
im Digitalrecht
Internetrecht
Wir beraten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Online-Präsenz: von der Gestaltung und Haftung Ihres Internetauftritts, über Online-Shops bis hin zu domainrechtlichen Fragen oder Anliegen des Reputationsrechts. Auch bei Haftungsfragen im Internet stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Künstliche Intelligenz & EU-AI-Regulierung
Mit Blick auf den EU AI Act unterstützen wir Sie bereits in frühen Projektstadien bei der rechtssicheren Einführung von KI-Systemen. Wir beraten zu Regulatorik, Risikoeinschätzung, Datenrecht im Kontext von KI und Haftungsfragen. Schulungen und die Entwicklung maßgeschneiderter KI-Konzepte runden unser Angebot ab.
Datenschutzrecht
Der Datenschutz ist durch die DSGVO zentral für Unternehmen geworden. Wir entwickeln Datenschutzkonzepte, vertreten Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und beraten zu Betroffenenrechten. Zudem prüfen wir Datenschutzverstöße und übernehmen ggf. die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Urheber- und Medienrecht
Im digitalen Umfeld unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Lizenzierung und Vertragsgestaltung. Wir setzen Ihre Rechte im Urheberrecht durch oder wehren Ansprüche ab. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen bei Fragen des Persönlichkeitsschutzes, bei Gegendarstellungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüchen.
Markenrecht
IT-Recht
Das IT-Recht ist übergreifend: Es vereint Aspekte aus Urheber-, Marken-, Lizenz- und Wettbewerbsrecht. Wir betreuen Sie bei Hard- und Softwareverträgen, IT-Outsourcing, IT-Projekten oder der rechtskonformen Umsetzung von Online-Präsenzen. Zudem unterstützen wir Sie beim Aufbau von IT-Compliance-Strukturen.
Social Media & Online-Kommunikation
Soziale Netzwerke sind zentral für Ihre Kundenkommunikation – rechtlich aber oft heikel. Wir prüfen Impressumspflichten, Haftungsfragen für Äußerungen, Datenschutzerklärungen und Marketingkampagnen, um Risikofelder zu schließen und sichere Lösungen zu gewährleisten.
Wir sind genau die Richtigen für Ihr Unternehmen
Gründer & Start-ups
Mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Beteiligungsgesellschaften
Das zeichnet uns aus
Fachkundige Beratung
Unser Kanzleiteam hat sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert, um auch bei komplexen Problemen eine erstklassige Beratung anzubieten.
Persönliche Betreuung
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist von Beginn an für Sie da. Dieser wird vom übrigen Kanzleiteam unterstützt. So werden Ihre Anforderungen stets umfassend bedient.
Pragmatische Lösungen
Bei der Bearbeitung des Mandats achten wir stets auf pragmatische und praxistaugliche Lösungen, die mit einem ressourcen- und zeitsparenden Aufwand umgesetzt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ob Unternehmensgründung, Wahl der passenden Rechtsform oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht mit fundierter Erfahrung und individueller Beratung zur Seite.
Vertrauen, Verlässlichkeit und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das spiegeln auch die Rückmeldungen unserer Mandanten wider.
Professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Lösungen. Genau die rechtliche Unterstützung, die wir als Unternehmen brauchen.
Leitung Recht & Personal, Familienunternehmen
Häufig gestellte Fragen
im Digitalrecht
1
Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Die DSGVO stärkt die Rechte von Personen bezüglich ihrer personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen zu Transparenz bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. KRAMMER JAHN unterstützt als Rechtsanwalt für Digitalrecht bei der rechtssicheren Umsetzung von Datenschutzanforderungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
2
Darf ich Bilder aus dem Internet für meine eigene Webseite verwenden?
Bilder aus dem Internet dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung genutzt werden, da sie urheberrechtlich geschützt sind. Für eine rechtssichere Verwendung ist entweder eine Lizenz oder die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers erforderlich. KRAMMER JAHN prüft als Rechtsanwalt für Digitalrecht Nutzungsrechte und unterstützt bei der Absicherung gegen Abmahnungen.
3
Hafte ich für Links, die ich auf meiner Webseite setze?
Eine generelle Haftung für verlinkte Inhalte besteht nicht. Sie kann jedoch eintreten, wenn die Rechtswidrigkeit einer Zielseite bekannt war oder der Link trotz offensichtlicher Risiken gesetzt wurde. Bei Zweifeln sollte auf eine Verlinkung verzichtet werden. KRAMMER JAHN berät Sie bei der rechtlichen Bewertung von Linksetzungen.
4
Darf ich KI-generierte Inhalte einfach kommerziell nutzen?
Die kommerzielle Nutzung von KI Inhalten ist nicht immer uneingeschränkt zulässig. Es kann sein, dass geschützte Werke als Trainingsbasis verwendet wurden. Daher sollten die Nutzungsbedingungen des KI Dienstes sowie mögliche Urheberrechtsrisiken geprüft werden. KRAMMER JAHN unterstützt als Rechtsanwalt für Digitalrecht bei der rechtlichen Bewertung von KI Projekten und digitalen Inhalten.
5
Wem gehören die Rechte an Inhalten, die Mitarbeitende erstellen?
Werden Inhalte im Rahmen arbeitsvertraglicher Pflichten erstellt, liegen die Nutzungsrechte in der Regel beim Arbeitgeber, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Bei kreativen Tätigkeiten sollten klare Vereinbarungen zu Umfang, Dauer und räumlicher Geltung getroffen werden. KRAMMER JAHN begleitet Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Regelungen und unterstützt bei der Absicherung von Projekten im digitalen Umfeld.
Unser Beauftragungsprozess
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns bequem per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular – schnell, unverbindlich und diskret. Schon im ersten Gespräch hören wir aufmerksam zu, stellen gezielte Fragen und erfassen die wichtigsten Eckdaten.
Einschätzung
Auf Wunsch erhalten Sie zeitnah einen Termin, persönlich in der Kanzlei oder per Videokonferenz. Sie erfahren vorab, welche Unterlagen für unsere Einschätzung noch notwendig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.
Mandatserteilung
Entscheiden Sie sich für uns, halten wir alles transparent fest: Mandatsumfang, Vergütung und Kommunikationswege. Sie erteilen die Vollmacht und unterschreiben die Mandatsvereinbarung – auf Wunsch bequem digital oder vor Ort. Ab diesem Moment kümmern wir uns engagiert und zielorientiert um die Durchsetzung Ihrer Interessen.

