
In der Praxis kommt es immer wieder vor: Beschäftigte greifen ohne Erlaubnis auf personenbezogene Daten zu und nutzen diese für rein private Zwecke. Ein anschauliches Beispiel ist dabei ein Arzt aus Bremen, welcher die Telefonnummer aus der Patientenakte einer Patientin nutzte um diese privat über WhatsApp zu kontaktieren. Im Datenschutz nennt man das einen „Mitarbeiter-Exzess“.
Was bedeutet „Mitarbeiter-Exzess“?
Wenn Beschäftigte Dinge tun, „die bei verständiger Würdigung nicht dem Kreis der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden können“, gehen die meisten deutschen Aufsichtsbehörden von einem „Mitarbeiter-Exzess“ aus. Umfasst sind also insbesondere private Tätigkeiten, die offensichtlich nicht mehr zur normalen Arbeit gehören.
Welche Folgen hat ein Mitarbeiter-Exzess für das Unternehmen?
In den meisten deutschen Bundesländern bleibt der Mitarbeiter-Exzess für Unternehmen sanktionslos, wenn diese Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult haben. Die Aufsichtsbehörden vertreten die Ansicht, dass in einem derartigen Fall nicht mehr das Unternehmen, sondern der Mitarbeiter selbst Verantwortlicher wird.
Anders ist dies in Bayern. Seit 2019 vertritt das BayLDA die Ansicht, dass auch im Falle des Mitarbeiter-Exzesses das Unternehmen Verantwortlicher bleibt. Zwar schreibt es in seinem Tätigkeitsbericht von 2023:
„Wenn ein Mitarbeiter personenbezogene Daten für eigene Zwecke weiterverarbeitet, wird er selbst zum Verantwortlichen.“
Dies klärt jedoch nicht eindeutig, ob das Unternehmen somit vollständig aus seiner Verantwortung entlassen wird. Es droht somit weiterhin ein Bußgeld.
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Fazit
Auch wenn bei einem Exzess der Mitarbeiter selbst sanktioniert werden kann, birgt ein solches Verhalten weiterhin Risiken für Unternehmen. Insbesondere in Bayern. Es ist deshalb besonders stark auf eine regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu achten um Bußgeldern vorzubeugen.


