KI-Schulungspflicht: Was Unternehmer jetzt wissen und tun müssen

Arbeitsrecht, Digitalrecht
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31.10.2025

Person arbeitet mit Tablet und Stylus, Bildschirm zeigt grafische Darstellung, auf Holzoberfläche abgelegt

Wen betrifft die Schulungspflicht?

Alle Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe – sind betroffen, sobald sie KI-Systeme im Betrieb einsetzen oder betreiben. Nutzt auch nur ein Mitarbeiter ein KI-Tool für betriebliche Zwecke, gilt das Unternehmen als „Betreiber“ und fällt unter die Schulungspflicht. Dazu zählen unter anderem:

  • Chatbots wie ChatGPT, Copilot oder Claude

  • Tools für Bewerberauswahl oder Mitarbeiterbewertung

  • Systeme zur Aufgabensteuerung oder zur Entscheidungsunterstützung

Was muss geschult werden?

Die Schulung muss sich am Einsatzbereich, den Vorkenntnissen und der Rolle des Mitarbeitenden orientieren. Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Dennoch gelten für alle Schulungen bestimmte Mindestinhalte:

  • Grundfunktionen und Grenzen des genutzten KI-Systems

  • Typische Fehler von KI, wie Halluzinationen oder Verzerrungen (Bias)

  • Datenschutz, Urheberrecht, IT-Sicherheit und Umgang mit sensiblen Daten

Besonders wichtig: In sensiblen Bereichen wie Personalmanagement, in denen oft sogenannte Hochrisiko-KI eingesetzt wird (z. B. bei Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung), sind vertiefte Schulungen Pflicht.

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Was ist zu tun?

Auch wenn derzeit keine direkten Bußgelder drohen, besteht ein erhebliches Haftungsrisiko, wenn durch falsche KI-Nutzung Schäden entstehen. Unternehmen sollten daher jetzt aktiv werden und zunächst alle eingesetzten KI-Systeme erfassen. Danach sind Zielgruppen für Schulungen zu bestimmen und im Anschluss müssen zielgerichtete Schulungen für die Mitarbeitenden organisiert werden. Dabei sollte auf die Unterstützung von professionellen KI-Experten zurückgegriffen werden.

Der Aufbau von KI-Kompetenz sollte ein kontinuierlicher Prozess sein. Die Technologie entwickelt sich mit rasanter Geschwindigkeit. Um echte KI-Kompetenz aufrechtzuerhalten ist somit auch eine kontinuierliche Fortbildung erforderlich.

Fazit

Die Schulungspflicht nach Art. 4 KI VO ist kein Zukunftsthema, sondern geltendes Recht. Unternehmen, die KI nutzen, müssen handeln – durchdacht, zielgerichtet und dokumentiert. Wer frühzeitig reagiert, senkt Risiken und schafft Vertrauen im Umgang mit KI.

Zwei Personen sitzen am Tisch und notieren Inhalte aus einem aufgeschlagenen Fachbuch, eine weitere Person steht daneben, Hintergrund mit juristischer Fachliteratur

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